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Ausgebrannt – Innenministerium verbietet Himmelslaternen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dennis Menger   
Freitag, den 11. September 2009 um 09:19 Uhr

In Schleswig-Holstein verboten - die Himmelslaternen Mit der Romantik am Nachthimmel ist es vorbei. Wie Innenminister Rainer
Wiegard am Donnerstag (6. August) in Kiel mitteilte, dürfen so genannte Himmelslaternen
in Schleswig-Holstein nicht mehr aufsteigen. Dieses landesweite Verbot tritt am 28.
August in Kraft. In der Zwischenzeit können die Kommunen ein entsprechendes Verbot
für ihr Gebiet aussprechen. Wer gegen die neue Verbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann.
„Die Brandgefahr ist zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen“, begründete Wiegard
seine Entscheidung. Die Laternen seien nicht zu steuern. Selbst wenn man sie gemäß
den Bestimmungen verwende, gehe von der offenen Wärmequelle der Lampions
eine erhebliche Brandgefahr aus. Bei Schleswig-Holsteins Nachbarn in Niedersachsen
und Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits ein entsprechendes Verbot; in Hamburg steht
ein Verbot kurz bevor.
Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem
Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb.
Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe des Ballons
beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern
und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen
Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.
Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. So
stand am Neujahrstag 2009 ein Dachstuhl in Bad Harzburg in Flammen, im Herbst 2008
brannte eine Garage in Braunschweig. In Schleswig-Holstein verursachte eine Himmelslaterne
am 7. Juni 2009 in Eutin einen Brand. Der bislang schlimmste Zwischenfall ereignete
sich am Pfingstmontag 2009 in Siegen, wo ein zehnjähriger Junge ums Leben
kam, weil eine auf den Wintergarten niedergehende Himmelslaterne einen Wohnungsbrand
auslöste.

Original-Meldung der Landesregierung von Schleswig-Holstein

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 11. September 2009 um 09:36 Uhr
 
Donnerstag, 09. September 2010

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